Ein Tiktok -Verbot steht für Sonntag, den 19. Januar, nach Ablehnung einer Berufung durch den Obersten Gerichtshof geplant. Der Gerichtshof wies einstimmig die erste Änderung der Tiktoks First -Änderung der Plattform, die Anfälligkeit für ausländische Gegnerkontrolle und eine umfangreiche Datenerfassung als rechtfertigte nationale Sicherheitsbedenken. Während die Bedeutung von Tiktok als Plattform für Ausdruck und Gemeinschaft für über 170 Millionen Amerikaner anerkannt wurde, bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Kongresses, dass eine Veräußerung erforderlich ist, um diese Bedenken auszuräumen.

Ohne politische Intervention steht Tiktok am Sonntag vor einer Schließung. Die Präferenz von Präsident Biden gilt für die anhaltende Verfügbarkeit von Tiktok unter amerikanischem Eigentum, aber die Umsetzung fällt der eingehenden Trump -Regierung, die am Montag vereidigt wird. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stellte ausdrücklich fest, dass das Verbot nicht gegen die Rechte der Petenten der ersten Änderung verstößt, was die nationalen Sicherheitsbedenken betonte, die die ausdrucksstarke Funktion der Plattform überwiegen.
Trump, der zuvor gegen ein Tiktok-Verbot aussprach, kann eine Exekutivverordnung für die Verzögerung der Durchsetzung von 60 bis 90 Tagen erteilen. Berichten zufolge hat er das Verbot mit dem Vorsitzenden Xi Jinping besprochen. Während Chinas Bereitschaft, TIKTOK vollständig zu verkaufen, völlig ungewiss bleibt, deuten Berichte darauf hin, dass ein vollständiger Kauf eine Möglichkeit ist. Elon Musk, der sich mit der eingehenden Trump -Regierung befasst, wird Berichten zufolge als potenzielle Vermittler für westliche Käufer oder sogar für einen Käufer selbst angesehen.
In der Zwischenzeit migrieren Benutzer auf alternative Plattformen wie Red Note (Xiaohongshu), wobei Reuters in nur zwei Tagen über 700.000 neue Benutzer meldet. Tiktoks Zukunft in den USA hängt davon ab, einen Käufer zu finden oder Operationen einzustellen, es sei denn, eine Exekutivverordnung verändert den Verlauf der Ereignisse.